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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelzimmer
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung einschließlich aller für den Kunden erbrachter weiterer Lieferungen und Leistungen des Gasthofs Lamm Jörg Geiger in Schlat (im folgenden als Gasthof bezeichnet).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs.
2. Leistungen / Geschäftsbedingungen
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich
vereinbart wurde.
- Der Gasthof Lamm ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Hotelzimmer und die
sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und etwaigen sonstigen in
Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom Gasthof üblicherweise
verlangten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen
(einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate, usw.), die von den auf
der Grundlage dieses Vertrages im Gasthof Beherbergten und/ oder im Zusammenhang
mit der vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen, Besuchern usw. der Beherbergten
in Anspruch genommen werden.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Anreisetag
vier Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für die vertragsgegenständlichen
Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
- Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstige
Leistungen des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so bedarf dies des schriftlichen
Einverständnisses des Gasthofes, welches von einer Preisanpassung abhängig gemacht werden
kann.
- Rechnungen des Gasthofes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat der Gasthof dem Kunden ein Zahlungsziel oder eine
sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Kunde damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber dem Gasthof in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung
widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist
der Gasthof berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p. a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Gasthof der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Gasthofs nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3. Rücktritt / Stornierung des Kunden
- Der Kunde hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag
über die Anmietung von Hotelzimmern, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt,
so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der
Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er
die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht
in Anspruch nimmt.
- Falls und soweit der Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, so hat der Gasthof
die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie aus etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen.
Ist mit dem Kunden vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter Fristen eine
Entschädigung wegen des entgangenen Umsatzausfall zu zahlen hat (in Form eines festgelegten
Prozentsatzes), berechnet sich der maßgebliche Umsatzausfall nach der Formel: Zimmerrate minus
dem Frühstück minus 10% multipliziert mit der Zimmeranzahl. Dem Kunden steht der Nachweis eines
höheren Prozentsatzes für die Bemessung der ersparten Aufwendungen frei.
4. Rücktritt des Gasthofs
- Falls und soweit zugunsten des Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich
vereinbart wurde, ist der Gasthof innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrecht
vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem
Gasthof Anfragen Dritter nach den vom Kunden bestellten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs unter Mitteilung eines derartigen
Sachverhalts auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
- Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist
und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist der Gasthof nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Für die Bemessung des Schadens gilt Ziff. 3. 2) entsprechend.
- Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, bspw. falls höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder für den Gasthof
unzumutbar erschweren; Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher
Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Anmietung, bestellt wurden;
der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Lieferungen und Leistungen des Gasthofs den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder
die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Ziff. 1.2)vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Sofern im Einzellfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,
hat der Kunde innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Bestellte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um
11.00 Uhr geräumt zurückzugeben. Für eine etwaige darüber hinausgehende
Nutzung kann der Gasthof eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen:
Bis 18.00 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger
als 18.00 Uhr 100% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises). Dem Kunden
steht es frei, dem Gasthof nachzuweisen, dass dies kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. Dem Gasthof steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
6. Mängel, Haftung, Verjährung
- Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Gasthofs Mängel auftreten
bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Kunde diese nach Feststellung
unverzüglich- in jedem Fall vor der Abreise- zu rügen, damit der Gasthof
ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw.
die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch
ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.
- Weckaufträge werden vom Gasthof unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadensersatzansprüche
jedoch ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gasthof grob fahrlässig oder
vorsätzlich gehandelt hat.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit der
verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf ausdrücklichen Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadensersatzansprüche
jedoch ausgeschlossen, es sei denn, der Gasthof hat vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt.
- Im übrigen ist die Haftung des Gasthofs im nicht leistungstypischen
Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Gasthofs beruhen. Dies gilt insbesondere auch
für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens
bei Vertragsabschluss.
- Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen
einer sonstigen Haftung des Gasthofs verjähren vorbehaltlich einer etwaigen
kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist - spätestens in sechs Monaten, gerechnet
ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern vereinbarten Tag der Abreise.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Anmietung von Hotelzimmern
oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schlat. Gerichtsstand ist Göppingen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
ist das Gericht des in Ziff. 7.2) genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit
wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart,
die die Voraussetzungen des Paragrafen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/ oder die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (wobei der Gasthof bei
letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage im allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden im Ausland zu erheben).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung
von Hotelzimmern und/ oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
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Restaurant
Donnerstag bis Montag
11:00 bis 14:30 Uhr
17:00 bis 24:00 Uhr
Küchenöffnungszeiten
Donnerstag bis Montag
11:00 bis 14:00 Uhr und 17:00 bis 21:30 Uhr
Sonn-und Feiertags
11:00 bis 14:00 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr
Präsentationsraum
Montag, Donnerstag, Freitag
17:00 - 19:00 Uhr und Samstag
11:00 - 13:00 Uhr
Ruhetage
Dienstag und Mittwoch
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Gasthof Lamm - Fam. Geiger
Eschenbacher Str. 1
73114 Schlat/Göpp.
Tel. 07161/999 02-0
Fax 07161/999 02-25 E-Mail
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